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S C HW E R P U N K T

32

Physik Journal 15 (2016) Nr. 3

© 2016 Wiley-VCH Verlag GmbH & Co. KGaA, Weinheim

aktiven Stoffe aus und kontaminierten eine Fläche von

mehr als 190 000 km

2

mit Depositionsdichten von über

37 kBq/m

2

durch

137

Cs

[3]

. Davon lagen 45 000 km

2

au-

ßerhalb der damaligen Sowjetunion, wobei die höchs-

ten Depositionsdichten in einigen Gebieten Skan-

dinaviens, Österreichs und des Bayerischen Waldes

zu verzeichnen waren. Der bei weitem größte Teil

der kontaminierten Flächen mit Depositionsdichten

über 185 kBq/m

2

befand sich in den heutigen Staaten

Ukraine, Belarus und Russland

[4]

, darunter auch die

hoch kontaminierten Gebiete mit über 1500 kBq/m

2

.

Mehr als 90 % der Actiniden sowie

90

Sr,

141

Ce und

144

Ce

wurden in Form von bis zu 10 µm großen Brennstoff-

fragmenten freigesetzt. Da diese Partikel nicht in große

atmosphärische Höhen gelangten, gingen sie meist

in Entfernungen von bis zu 30 Kilometern um den

Unglücksort nieder

[5]

. Diese Isotope haben also aus-

schließlich Gebiete in den heutigen Staaten Ukraine,

Belarus und Russland kontaminiert.

Evakuierung nach dem Unfall

In den betroffenen Gebieten lebten rund fünf Millio-

nen Menschen, von denen mehr als 350 000 aufgrund

zu hoher zu erwartender Strahlungsdosen ihre Heimat

verlassen mussten. Nur 116 000 Menschen wurden

unmittelbar nach dem Unfall evakuiert, die restlichen

zum Teil erst mit über einer Woche Verzögerung. Dies

ist aus Sicht des Strahlenschutzes sehr bedenklich, da

diese Menschen das kurzlebige Isotop

131

I (

T

1/2

= 8 d)

aufgenommen haben, wobei teils Schilddrüsendosen

weit über 1 Gy die Folge waren (

Infokasten

„Einheiten

der Dosimetrie“). Zu erklären ist diese schrittweise

und zu langsame Evakuierung u. a. mit dem damaligen

sowjetischen Schutzziel einer maximalen Lebenszeit-

dosis von 350 mSv. Nach dem Reaktorunfall wurde

die zulässige Jahresdosis schrittweise reduziert: von

100 mSv im Mai 1986 zu 30 mSv im Jahr 1987 und

schließlich auf 25 mSv im Jahr 1988. Diese Dosen

rechtfertigten die späte Evakuierung, weil sie nur durch

die erwartete Exposition mit dem langlebigeren

137

Cs

und Ingestion dieses Isotops erreicht worden wäre.

Später wurde die Jahresdosis auf 1 bis 5 mSv abhängig

der Zone korrigiert. Diese Werte sind angelehnt an den

in vielen westlichen Ländern gültigen Wert für die ma-

ximale Jahresdosis durch Emissionen kerntechnischer

Anlagen – allerdings im Normalbetrieb und für Per-

sonen, die nicht beruflich strahlenexponiert sind (

Info-

kasten

„Dosiswerte“).

Generell ist eine Evakuierung bei der Gefahr stark

erhöhter Folgedosen unvermeidlich. Aber wie hoch ist

„hoch“? Die internationale Strahlenschutzkommission

empfiehlt einen Referenzwert von 100 mSv für das

erste Jahr nach einem Unfall

[6]

. Gleichzeitig ist zu be-

rücksichtigen, dass eine Evakuierung einen massiven

Eingriff in das Leben der Menschen bedeutet und ge-

sundheitliche Folgen nach sich ziehen kann, die gegen

potenzielle strahlenbedingte Erkrankungen abzuwägen

sind. Dazu zählen stressbedingte Symptome, Depressi-

onen und psychosomatische Erkrankungen, Hilflosig-

keit, Ungewissheit der eigenen Zukunft und das Wahr-

nehmen einer Opferrolle. Verhaltensmuster reichen

von extrem übervorsichtigen Verhalten und extrem

hohen gesundheitlichen Bedenken bis hin zu Negie-

ren der Realitäten und unkontrolliertem (illegalen)

Konsum von Lebensmitteln aus hoch kontaminierten

Gebieten. Untersuchungen ergaben, dass Personen, die

in ihren Siedlungen verblieben oder nach kurzer Zeit

E I N H E I T E N D E R D O S I M E T R I E

Die

Aktivität

bezeichnet die Zerfallsrate von Radionukliden

und wird in Becquerel (Bq) gemessen, d. h. der Anzahl der

Zerfälle pro Sekunde. Vor Einführung der SI-Einheiten war

die Einheit Curie (Ci) gebräuchlich: 1 Ci = 3,7

10

10

Bq. Die

Flä-

chendepositionsdichte

in Bq/m

2

, also die flächenbezogene

Aktivität der am Boden abgelagerten Radionuklide, ist ein

Maß für den radioaktiven Fallout.

Die Wechselwirkung ionisierender Strahlung mit lebender

Materie kann zu Zellschäden führen. Die Strahlenexposition

wird als

Energiedosis

, also absorbierte Energie pro Masse,

mit der Einheit Gray (Gy = J/kg) angegeben. Eine Exposition

des menschlichen Körpers mit mehr als einem Gray löst aku-

te Strahlenkrankheit aus. Um die Energiedosis, die Strahlen-

art sowie die unterschiedliche Strahlenempfindlichkeit un-

serer Organe oder Teilkörperexpositionen zu berücksichti-

gen, gibt es die

effektive Dosis

. Auch sie hat die SI-Einheit

J/kg, wird aber mit Sievert (Sv) abgekürzt. Ein Sievert ist be-

reits eine sehr hohe Dosis, üblich sind daher mSv und µSv. So

beträgt die mittlere effektive Dosis in Deutschland aufgrund

natürlicher Quellen etwa 2 mSv pro Jahr.

Man unterscheidet verschiedene Arten der Exposition.

Teilchenstrahlen haben eine sehr geringe Reichweite und

schädigen hauptsächlich nach Aufnahme in den Körper (In-

halation und Ingestion). Wichtige Vertreter sind die Beta-

Emitter

90

Sr (

T

1/2

= 28,6 a) und

241

Pu (

T

1/2

= 14,3 a) sowie die

alpha-strahlenden Aktiniden

238

Pu (

T

1/2

= 87,7 a),

239

Pu

(

T

1/2

= 24 100 a),

240

Pu (

T

1/2

= 6560 a) und

241

Am (

T

1/2

= 432 a).

Durchdringende Strahlung (Gamma-Strahlung und Neu-

tronen) schädigt auch bei externer Exposition, z. B. durch

Aufenthalt auf kontaminiertem Boden. Dosisrelevant ist

i. Allg.

137

Cs (

T

1/2

= 30,2 a; Beta- und Gammastrahler). Alle diese

Radionuklide sollten nicht in die Nahrungskette gelangen.

D O S I S W E R T E

Menschen sollen vor den schädlichen Folgen ionisierender

Strahlung geschützt werden. Geeignete Maßnahmen las-

sen sich anhand von Dosiswerten beurteilen. Dabei unter-

scheidet man verschiedene Größen.

Als

Eingreifrichtwert

wird ein Dosiswert (z. B. effektive

Dosis) bezeichnet, bei dessen tatsächlicher oder prognosti-

zierter Überschreitung eine Schutzmaßnahme für die Be-

völkerung zu erwägen ist. Liegt eine Notfall-Expositions-

situation (z. B. ein nuklearer Unfall) vor, gelten Expositio-

nen oberhalb des

Referenzwerts

als unangemessen. Ein

Grenzwert

im engeren Sinn ist z. B. eine Dosis, die auf-

grund von Vorgaben in Gesetzen oder Verordnungen ins-

besondere bei geplanten Expositionssituationen nicht

überschritten werden darf. Ein Beispiel hierfür ist die jähr-

liche maximale effektive Dosis von 20 mSv für beruflich

strahlenexponierte Personen.